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München notiert sich auch die Kennzeichen korrekt parkender Autos


Na, das ist ja mal eine Meldung, die die Abendzeitung München da meldet! Einen riesigen Sturm der Empörung wurde von den Datenschützern los getreten, als Google Streetview an den Start ging. Menschen mussten unkenntlich gemacht werden, Hauseigentümer konnten ihre Häuser im Web unkenntlich machen lassen und Nummernschilder… die durften ja schon mal gar nicht zu lesen sein.

Das die Daten von Falschparkern erfasst werden ist klar und einleuchtend. Aber wie kann es da nur sein, dass die Stadt München meint, einfach mal so durch eine Firma die Nummernschilder korrekt geparkter Autos systematisch erfassen lassen zu dürfen. Die Firma sammelt und speichert Daten darüber, wer, wo, wann und wie lange parkt – im Auftrag der Stadt.

Bei Rivva ist diese Meldung gleich nach oben geschossen. Der Widerstand im Netz regt sich. Wird hier mit zweierlei Mass gemessen? Mit welchem Recht meint die Stadt München, diese Daten speichern zu dürfen?

Als rechtliche Grundlage der Maßnahme betrachtet die Stadt München Art. 56 Abs. 2 BayGO i.V.m. Art. 16 BayDSG.

Art. 56 Abs. 2 der Gemeindeordnung besagt aber nur, dass die Gemeinden für einen ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu sorgen haben und enthält keinerlei Gestattungen für eine Datenerhebung. Nach § 16 BayDSG dürfen Daten überhaupt nur dann erhoben werden, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der erhebenden Stelle liegenden Aufgaben erforderlich ist. Darüber hinaus müssen Daten aber beim Betroffenen offen mit seiner Kenntnis erhoben werden, sofern sie nicht aus allgemein zugänglichen Quellen stammen. (Quelle: internet-law.de)

Ich bin echt gespannt, was sich zu diesem Thema in den nächsten Tagen tun wird.